Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf von Waren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Dieses besteht unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen Herstellergarantie oder sonstigen freiwilligen Garantie.
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft insbesondere Waren, die bei Übergabe nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Für Waren gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Liegt ein Mangel vor, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte zu.
Dazu kann insbesondere die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung gehören. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen außerdem eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Vertrages in Betracht.
Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht mit einer freiwilligen Garantie gleichzusetzen. Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.
Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung, die beispielsweise durch einen Hersteller oder Verkäufer angeboten werden kann. Eine solche Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
Die Europäische Union stellt zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern folgende harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht bereit:
Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein bei uns gekaufter Artikel mangelhaft ist, kontaktieren Sie uns bitte und beschreiben Sie den festgestellten Mangel möglichst genau.
Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Bestellnummer oder einen anderen Kaufnachweis bereit. Wir prüfen anschließend den Vorgang und informieren Sie über das weitere Vorgehen.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Verbraucherinformation und schränken Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.